Aufgrund der aktuellen Coronasituation kann eine Entlastung der Vorstandschaft mit dem sogenannten Sternverfahren durchgeführt werden. Ermöglicht hat dies das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie.
Da es absehbar war, dass die geplante Generalversammlung im März 2021 nicht durchgeführt werden kann, hatte sich die Vorstandschaft entschlossen, die Jahre 2019 und 2020 über das Sternverfahren kassen- und vereinstechnisch abzuschließen. Jedes Mitglied erhielt die Tätigkeitsberichte, die Kassenberichte der beiden Jahre und die Feststellung des Kassenprüfers. Bis zum 1. März konnten die Mitglieder der Entlastung zustimmen. Bis zu diesem Termin kamen 142 Vordrucke zurück. Dies sind 62 % der Mitglieder. Lt. gesetzlicher Vorgaben ist ein Rücklauf von mindestens der Hälfte der Mitglieder für eine ordnungsgemäße Entlastung erforderlich.
Die Vorstandschaft freut sich, dass diese Verfahrensweise so gut funktioniert hat. Die Jahre 2019 und 2020 sind nun abgeschlossen. Sobald es wieder geht, werden wir liebend gerne die Vereinsarbeit wieder aufnehmen. Als kleiner Ansporn zur Rückgabe der Vordrucke haben wir die Verlosung eines Meisenkastens ausgeschrieben.
Unser Kassenprüfer Franz Leiner hat den Gewinner gezogen. Der Meisenkasten wurde gleich an die Gewinnerin Auguste Kaiser ausgeliefert. Die Meisen warten ja schon auf eine neue Unterkunft.